AGB's

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Textilwaschstraße des H2O Waschparks erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundlegung der nachfolgenden Einfahrtsbedingungen und AGB’s.

Der Waschanlagenunternehmer gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.

Die Benutzerhinweise / Bedienungshinweise / Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.

Das Personal der Waschstraße kann alle Fahrzeuge zurückweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Textilwaschstraße zu einer Beschädigung führen könnte.

Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs, der nach folgenden Fahrzeuge oder der Waschlage führen könnten. Hierzu zählen besonders Fahrzeuge mit Vorschäden.

Der Waschanlagenunternehmer haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.

Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagenunternehmer für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Scheinwerfer-Wischanlage, o. ä.), verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Ausgeschlossen ist die Haftung auf für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter, unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisungen vorursacht wurden, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft. Wir übernehmen keine Haftung für Personen oder Sachschäden, die bei der Benutzung der Anlage entsteht. Beschädigungen an Gebäude, Anlage und Geräten sind unverzüglich und unaufgefordert zu melden. Behebungskosten gehen zu Lasten des Benutzers.

Von der Haftung ausgeschlossen sind:

Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 35 cm (lt. Bild)
Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 5 cm (lt. Bild)
Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felgen breiter als Reifen)
Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen
Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen
Von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden Oldtimer und Fahrzeuge mit einem Alter über 20 Jahre
Auf Schäden an eloxierten oder verchromten Teilen (z. B. auch Felgen, etc.)

Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
Keine Haftung bei Schäden an abstehenden Teilen.
Der Kunde / Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
Sollte eine Klausel dieser Einfahrtsbedingungen / AGB’s oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An der Südbrücke 9
63839 Kleinwallstadt
T: 06022-2088881
F: 06022-2088882
E: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Öffnungszeiten

Montag - Samstag
Waschstraße
8.00 Uhr bis 19.00 Uhr

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